Fahren mit 17

Seit 2011 ist „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ bundesweit möglich. Dies bedeutet, dass Jugendliche unter Einhaltung gesetzlich festgelegter Auflagen und der Begleitung einer volljährigen Person bereits im Alter von 17 Jahren Ihren Führerschein machen und eigenständig fahren dürfen.

Die ausgewählten Begleitpersonen werden amtlich in der Fahrerlaubnis vermerkt. Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein und dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister gesammelt haben.

Die Führerscheinausbildung kann frühestmöglich 6 Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden, 3 Monate vor dem 17. Geburtstag kann dann die theoretische Prüfung abgelegt werden.

Zur praktischen Prüfung werden die Schüler/-innen jedoch frühestens 4 Wochen vor Vollendung des  17. Lebensjahrs zugelassen. Die Unterrichtsinhalte entsprechen der Fahrzeugklasse B.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten anzusprechen!